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Filmlizenzen in der Insolvenz des Lizenzgebers
In der Insolvenz des Filmlizenzgebers stellt sich die Frage, ob dem Insolvenzverwalter das Wahlrecht aus § 103 InsO zusteht. Vielfach wird vertreten, Filmlizenzen seien als Dauerschuldverhältnisse nie vollständig erfüllt, weil den Lizenzgeber eine Rechtserhaltungspflicht treffe. Die Annahme einer solchen Rechtserhaltungspflicht des Lizenzgebers ist jedoch für Filmlizenzen in ihrer Grundform nicht haltbar. Damit sind Filmlizenzen insolvenzfest, was sich häufig auch aus ...

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